ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der iq digital media marketing gmbh (nachfolgend „iq digital“ genannt)

1. Vertragsgegenstand / Begriffsbestimmungen

(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in den von der iq digital vermarkteten Informations- und Kommunikationsdiensten (nachfolgend gemeinsam "Werbefläche" genannt), zum Zwecke der Verbreitung. 

(2) "Werbekunde" ist diejenige Person oder das Unternehmen, für die die iq digital Werbemittel platzieren soll. Werbekunde kann entweder der Werbetreibende selbst (der eigene Waren oder Dienstleistungen bewirbt) oder eine Agentur sein, die im Auftrag eines Dritten für dessen Waren und Dienstleistungen wirbt.

(3) Ein "Werbemittel" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Werbematerialien, die der Werbekunde iq digital zur Platzierung auf den Werbeplätzen zur Verfügung stellt. Diese können zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

  • aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
  • aus einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung mittels einer vom Werbekunden genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Werbekunden liegen (z.B. Link).

(4) Der Werbekunde kauft bei Kontaktbuchungen (auf CPM/CPx-Basis) eine Ad Impression für min. 20 Sekunden auf einer entsprechenden Platzierung. Die iq digital hat das Recht nach 20 Sekunden einen Refresh auf der entsprechenden Platzierungen vorzunehmen und ein neues Werbemittel zu laden.

2. Vertragsschluss

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch die Auftragsbestätigung (schriftlich, per Email oder per Telefax) zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluss einer Vereinbarung gedeutet werden.

(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbetreibender Werbekunde werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die iq digital ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

(3) Die AGB der iq digital für Werbeaufträge können sich ändern. Deswegen gelten die AGB immer nur für den jeweiligen Werbeauftrag in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Werbeauftrags geltenden Fassung.

(4) Der Werbekunde hat iq digital jede Änderung seiner Firma, Ansprechpartner, Anschrift oder von sonstigen Kontaktinformationen (Tel., Fax, E-Mail etc.) umgehend, spätestens binnen 5 Werktagen per Brief, Fax oder per Email anzuzeigen.

(5) Der Werbekunde ist nicht berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag gegenüber der iq digital (d.h. die gebuchten Werbeflächen) auf Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen, sofern nicht die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von iq digital vorliegt.

(6) iq digital ist berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag abzutreten.

(7) Für den Werbeauftrag sowie für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen iq digital und dem Werbekunden gelten neben der Auftragsbestätigung ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von iq digital, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Werbekunden ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn iq digital solche anderen Vertragsbedingungen zur Kenntnis gebracht wurden. Gegenbestätigungen des Werbekunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(8) Die iq digital führt für ausgewählte Kampagnen Standardbefragungen zur Bewertung der Werbewirkung durch. iq digital hat das Recht, die erhobenen Daten vollumfänglich zu verwenden und zu veröffentlichen. Die im Rahmen der Befragungen erhobenen Studien-Rohdaten werden dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt, sondern allenfalls in von iq digital aufbereiteter Form in Form einer Präsentation vorgestellt. Bei der Nutzung der Studienergebnisse ist der Werbekunde verpflichtet, iq digital als Quelle anzugeben.

3. Werbeschaltung

(1) iq digital wird das vom Werbekunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Werbefläche für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) auf der vertraglich festgelegten Werbefläche platzieren.

(2) Maßgeblich zur Bemessung der Ad Impressions und der Ad Clicks sind die von iq digital über ihren Ad Server ermittelten Daten. Als Ad Impression gilt jede Antwort durch den Ad Server von iq digital als Reaktion auf die Anfrage des Browsers eines Nutzers, bereinigt um die durch automatisierte Prozesse wie z.B. Suchmaschinenscans erzeugten Impressions. Bei Ad Requests, bei denen kein Nutzer-Consent nach aktuellem TCF-Standard vorliegt, können Ads ausgeliefert werden, die nicht in den Bereich des Personenbezugs fallen (Plain Ads). iq digital wird den Werbekunden über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten Ad Impressions und/oder Ad Clicks in einem durch iq digital vorgegebenen Format berichten. Prognostiziert der Auftraggeber während der Schaltlaufzeit eine Unterlieferung der gebuchten Leistung von mehr als zehn Prozent, so hat er iq digital ab Kenntniserlangung zu informieren. In diesem Fall arbeiten die Parteien an einer gemeinsamen Behebung. 

(3) Sollten die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen.

(4) Der Werbekunde hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbefläche an einer bestimmten Position der jeweiligen Werbefläche sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Werbefläche. Eine Umplatzierung der Werbefläche innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Werbefläche ausgeübt wird. Die buchbaren Werbeformen und Platzierungen beinhalten keine Garantie auf eine Darstellung im unmittelbar sichtbaren Bereich (first screen). Die in der Preisliste genannten TKPs beziehen sich auf Auslieferungen sowohl im sichtbaren als auch im nicht sichtbaren Bereich. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Sofern iq digital eine Darstellung im sichtbaren Bereich garantiert, ist der Kunde zur Zahlung eines Aufschlags verpflichtet.

(5) Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbung nach erstmaliger Schaltung zu prüfen, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

(6) Soweit die Werbemittel nicht offensichtlich als Werbung erkennbar sind, ist iq digital berechtigt, aber nicht verpflichtet, sie als solche kenntlich zu machen oder zu verlangen, dass der Werbekunde eine entsprechende Kennzeichnung vornimmt. Hierzu zählt insbesondere die Möglichkeit, die Werbemittel mit dem Wort "Anzeige" zu kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

4. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so hat der Abruf innerhalb eines Jahres seit Vertragsschluss zu erfolgen. Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.

5. Nachlasserstattung

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die iq digital nicht zu vertreten hat, so hat der Werbekunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der iq digital zu erstatten.

6. Datenanlieferung / Einbindungsnachweis

(1) Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbemittel bei Standardwerbeformen bis spätestens drei Werktage, bei Sonderwerbeformen und RichMedia-Formaten bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin in vollständiger, einwandfreier und in zur Schaltung geeigneter Form anzuliefern.

(2) Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder unterbliebener Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Im Falle der Einbindung von Werbeschaltungen auf Basis von AdImpressions kann iq digital die bereits gelieferte Menge an AdImpressions durch Einbindung eines 1x1-Pixels nachweisen.

(3) iq digital ist berechtigt, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren. Eine Verpflichtung, eine Archivierung vorzunehmen oder die Werbemittel an den Werbekunden zurückzuliefern, besteht jedoch nicht.

(4) Kosten der iq digital für vom Werbekunden gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Werbekunde zu tragen.

7. Ablehnungsbefugnis

(1) iq digital behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - aus wichtigem Grund wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. ohne Vorankündigung für die weitere Verbreitung zu sperren. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel oder die Seite, auf die das Werbemittel verlinkt, gegen die in Ziffer 8 genannten Garantien verstößt oder die Veröffentlichung für iq digital unzumutbar ist.

(2) iq digital kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Werbekunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

(3) Die iq digital werden wird Werbekunden über eine Ablehnung oder Sperrung sowie die Gründe hierfür informieren. Dem Werbekunden steht es frei, iq digital ein neues bzw. geändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen, welches dem in Abs. 1 und Ziffer 8 genannten Anforderungen entspricht, bzw. den rechtmäßigen Zustand der verlinkten Zielseite herzustellen. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Werbekunden.

8. Rechtegewährleistung

(1) Der Werbekunde garantiert, dass die Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien, die Daten auf dem Gerät des Users speichern und/oder auslesen sowie die weitere Verarbeitung personenbezogener Daten den Vorschriften der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere des Telemediengesetzes, der EU-Datenschutzgrundverordnung und der ePrivacy-Richtlinie entsprechen. Der Werbekunde garantiert, dass ausschließlich die Dienstleister (Vendoren) in den von der iq digital vermarkteten Werbeflächen eingesetzt werden, die auf unserer iqd-Vendoren-Liste (abrufbar hier) gelistet und damit zugelassen sind. Zwingende Voraussetzung ist zudem eine Zertifizierung der jeweiligen Dienstleister (Vendoren) im aktuellen IAB TCF (Transparency and Consent Framework) Standard (derzeit TCF v. 2).
Der Werbekunde garantiert, dass alle von ihm eingesetzten Dienstleister (Vendoren)

  • keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzen und/oder
  • nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche, telemedienrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschutzrechtliche) Bestimmungen verstoßen
  • und/oder nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornografischer oder jugendgefährdender Natur sind und/oder
  • keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links, Programme oder Verfahren, die das Netzwerk der iq digital (einschließlich sämtlicher eingesetzter Hard- und Software) oder einzelne Betreiber oder Internetnutzer schädigen können, beinhalten oder deren Verbreitung ermöglichen und/oder
  • alle erforderlichen Einwilligungen zur Vervielfältigung/Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachen oder anderen Verwertungsformen (ggf. auch seitens Verwertungsgesellschaften) haben.

(2) Der Werbekunde überträgt iq digital die für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlichen zeitlich, örtlich und inhaltlich beschränkte Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige sui generis Schutzrechte. Darüber hinaus sind iq digital sowie der jeweilige Werbeflächenbetreiber berechtigt, die vorgenannten Rechte zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Pressemitteilungen und Präsentationen) auch vor und nach Ausführung des Werbeauftrags auszuüben.

(3) Der Werbekunde (sowie ggf. die Werbeagentur) stellt iq digital sowie den jeweiligen Werbeflächenbetreiber auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Verwertungsgesellschaften frei, die wegen der iq digital überlassenen und veröffentlichten Werbemittel geltend gemacht werden. Das gilt insbesondere in Bezug auf die in Abs. 1 abgegebenen Garantien und mögliche Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich etwaiger Tarifgebühren von Verwertungsgesellschaften und Aufwendungen aufgrund datenschutzrechtlicher Auflagen), die der iq digital sowie den jeweiligen Werbeflächenbetreibern im Rahmen der Erfüllung der Werbeaufträgen nach diesem Vertrag entstehen. Ferner werden iq digital sowie die jeweiligen Werbeflächenbetreiber von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe freigestellt. Der Werbekunde ist verpflichtet, iq digital für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig nach Treu und Glauben sämtliche ihm zur Verfügung stehende Informationen mitzuteilen und Unterlagen vorzulegen, die für eine Prüfung der Ansprüche erforderlich sind.

9. Gewährleistung der iq digital

(1) iq digital gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Werbekunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine 100%ige Erreichbarkeit der Werbefläche zu gewährleisten. Insbesondere sind dem Werbekunden die folgenden möglichen Ausfallzeiten bekannt:

  • Planmäßige Wartungsarbeiten von bis zu 7 Stunden pro Woche,
  • Außerplanmäßige Wartungszeiten von bis zu 7 Stunden pro Woche,
  • Zeiten, in denen die von iq digital vermarkteten Werbeflächen aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich von iq digital liegen, vom Netz genommen werden müssen, bis ein reibungsloser Betrieb wieder gewährleistet werden kann, z.B. wegen Hackangriffen, höherer Gewalt, Streiks, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern, Netzbetreibern oder Leistungsbetreibern, von deren Leistung der Betrieb von iq digital abhängt),
  • Ausfallzeiten oder Störungszeiten des AdServers von bis zu 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung.

Ebenso ist dem Werbekunden bekannt, dass Fehler in der Darstellung des Werbemittels nicht vorliegen, wenn diese durch einen der folgenden Fälle begründet sind.

  • Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Software und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
  • Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern) oder
  • Unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. Proxies (Zwischenspeichern) oder
  • Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über den vorgenannten Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Werbekunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Werbekunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt iq digital eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Werbekunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Werbekunde bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Werbekunde nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

10. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die iq digital nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsbetreibern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von iq digital bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Werbekunde hierüber informiert.

11. Haftung

iq digital haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
  • dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit und Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit eines einfachen Erfüllungsgehilfen, wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

12. Preisliste

(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern, wenn der von der Änderung betroffene Auftrag nicht Teil einer Rahmenvereinbarung ist und nicht später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden soll. Für von iq digital bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von iq digital mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Werbekunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten der iq digital zu halten. Die von iq digital gewährte Abschlussprovision darf an die Auftraggeber der Werbeagenturen und sonstige Werbemittler weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

13. Zahlungsverzug

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt bei Werbeaufträgen mit einem Buchungszeitraum von einem oder zwei Erscheinungsmonaten nach Ende des Buchungszeitraums. Bei Werbeaufträgen mit einer Dauer von mehr als zwei Erscheinungsmonaten erfolgt eine monatliche abschlagsweise Rechnungsstellung anteilig für die bereits erbrachten Leistungen; die Schlussrechnung erfolgt nach Ende des Buchungszeitraumes. Auf Wunsch erfolgt die Rechnungsstellung auch vorab. Aus ökologischer Motivation und Gründen der Nachhaltigkeit erfolgt die Rechnungsstellung vollumfänglich im digitalen Belegversand. Die vereinbarten Zahlungsfristen sind mit Erhalt des Beleges gültig, ein zusätzlicher, postalischer Versand erfolgt nicht.

(2) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern und 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und Einziehungskosten berechnet. iq digital kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(3) Im Falle des Verzugs mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Werbekunden sofort zur Zahlung fällig.

(4) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Werbekunden, Sitz des Werbekunden im Ausland oder einem Erstauftrag durch den Werbekunden berechtigen iq digital, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen von Werbemitteln oder weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Stornierung von Aufträgen

(1) Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email bei der iq eingehen. Bei einer Stornierung bis spätestens 5 Werktage (bei Homepage- und Festplatzierungen 10 Tage) vor Schaltungsbeginn entstehen dem Werbekunden keine Kosten. Eingehende Stornierungen innerhalb von 5 bzw. 10 Werktagen vor Schaltungsbeginn werden grundsätzlich pauschal mit einer Aufwandsentschädigung von 50% des stornierten Auftragsvolumens berechnet. Bei Homepage- und Festplatzierungen, die innerhalb von 10 Werktagen vor Schaltungsbeginn storniert werden, und bei Stornierungen von Werbemitteln nach Beginn der Platzierung, beträgt die pauschale Aufwandsentschädigung 100% des stornierten Bruttoauftragsvolumens. Dem Werbekunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder kein geringerer Aufwand entstanden ist. Der iq digital bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Bei Teilstornierungen ist die vorstehende Regelung entsprechend anzuwenden.

(2) iq digital wird sich dasjenige anrechnen lassen, was sie in Folge anderweitiger Buchungen erwerben konnte oder böswillig zu erwerben unterlassen hat.

15. Datenschutz / Vertragsstrafe bei unrechtmäßiger Nutzung

(1) Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

(2) iq digital sowie die jeweiligen Werbeflächenbetreiber sind berechtigt, die Bruttowerbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Werbekunden auf Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research und/oder Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. Diese Daten werden seitens des/der Unternehmen aggregiert und in den Markt kommuniziert.

(3) Sofern beim Werbekunden anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Werbekunde diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Werbeflächen der iq digital generiert worden sind.

(4) Darüber hinaus ist dem Werbekunden eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm für Werbeflächen der iq digital ausgelieferten Werbemittel untersagt. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Onlineangebot der iq digital und deren weitere Nutzung.

(5) Setzt der Werbekunde für die Schaltung von Werbemitteln auf den Werbeflächen der iq digital Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.

(6) Für jeden Verstoß gegen die Verpflichtung aus vorgenannten Absätzen (3) bis (5) zahlt der Werbekunde an iq digital eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Nimmt iq digital die Leistung an und wird darüber eine Schlussrechnung erstellt, so bleibt die Geltendmachung der Vertragsstrafe der iq digital bis spätestens zur Geltendmachung dieser Schlussrechnung vorbehalten.

16. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Düsseldorf.

(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Düsseldorf. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Werbekunden, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Werbekunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980 - CISG) ist ausgeschlossen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Werbeauftrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, sofern diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder fehlenden Regelung tritt das, was die Parteien bei verständiger Würdigung der ganz oder teilweisen Unwirksamkeit oder des Fehlens der Regelung vereinbart hätten, falls ihnen dieser Umstand bekannt gewesen wäre, in Kraft.

Stand: August 2020